Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Alles, was sonst nirgends rein passt
hughes_d

Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von hughes_d »

Hallo,
heu20 hat geschrieben:
Herr Sonnenschein hatte das Thema auf der Weiterbildung extra ausführlich dargelegt und daher gilt für mich:
Ein Flugmodell (bzw dessen Eigentümer) ist nur versichert, wenn eine spezielle Modellflugversicherung besteht!
Warum schränkt Herr Sonnenschen seine, dann so ausführliche Darlegung auf der Homepage seiner Versicherung, dessen Justiziar er ist, ein :?: :?: :?:
heu20 hat geschrieben: Als vorstand oder flugleiter wuerde ich mich auch nur auf eine rechtlich wasserdichte versicherung verlassen und keine aussagen von versicherten oder maklern!
Mfg jan

Ich hätte aber auch Zweifel wenn ein Justizar, einer Verbandsversicherung, mir was verkaufen will.

Interessant ist der tatsächliche Gesetzestext und nicht Hörensagen von Flugleiterschulungen einer Versicherung.

Grüße
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Nobby_segelflieger
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von Nobby_segelflieger »

Servus

Habe da noch eine kleine Anmerkung zu dem Thema.
Der DMFV ist nicht eine Versicherung sondern eine Vertretung der Interessen viiiiieler Modellflieger? Ca 75000 so mein Letzter Stand. Der Verband bietet zusätzlich eine Versicherung an die jeder nach seinem gut Dünken erweitern kann, je nach Einsatzgebiet.
Ist aber auch bei dem DAEC so und den anderen Verbänden ebenfalls

Bei uns auf dem/ den Vereinsgelände/n ist es ebenso wie hier schon berichtet. Ich bin Mitglied in mehreren Vereinen.

Schönen Sonntag
Sehr Hanglastige Grüße aus dem Südschwarzwald/Baden
DRANG zum HANG / Mitglied in der IG - Hangflug .eu / MFG - Gersbach
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Grüße Nobby
hughes_d

Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von hughes_d »

Nobby_segelflieger hat geschrieben:
Der DMFV ist nicht eine Versicherung sondern eine Vertretung der Interessen viiiiieler Modellflieger? Ca 75000 so mein Letzter Stand. Der Verband bietet zusätzlich eine Versicherung an die jeder nach seinem gut Dünken erweitern kann, je nach Einsatzgebiet.
Ist aber auch bei dem DAEC so und den anderen Verbänden ebenfalls
Nennt sich so was denn dann nicht auch makeln und wäre somit nicht auch etwas Misstrauen angebracht?

Fakt ist doch anscheinen das der Gesetzestext, wie von Michel zitiert, nicht darüber aussagt was das für ein Versicherung es sein muss, sondern nur was versichert werden muss.

Dies bestätigt der Justiziar dann auch noch auf der DMFV-Homepage, was es für mich sehr plausibel macht, das es nicht eine der uns allen bekannten Versicherungen sein muss.

Das Verbände aber über Lockangebote wie Flugleiterschulungen, Vereinrechtseminare etc. gerne mal Mitglieder, Vereine und deren Vorstände, verunsichert, wodurch dann solche Texte, nicht "bei MIR im Verein", entstehen können, ist für mich sehr bedenklich.

Grüße
Zuletzt geändert von hughes_d am So 7. Apr 2013, 11:41, insgesamt 1-mal geändert.
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mario
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von mario »

Hallo hughes_d,

ein gesundes Misstrauen ist sicherlich immer angebracht. Sonst wird man heute leider überall über den Tisch gezogen.
Aber Paranoia gegenüber dem DMFV zu verbreiten ist sicherlich weit über das Ziel hinaus geschossen.

Ich stimme auch nicht immer mit der DMFV Meinung und der Meinung des DMFV Justiziars überein. Speziell beim Thema Versicherung aber voll und ganz.
Über alle Modellfliegerthemen betrachtet macht der DMFV Verband meiner Meinung nach einen guten Job.

Was möchtest du denn eigentlich sagen?
Ich verstehe deine Postings ehrlich gesagt nicht richtig.

BTW: Willkommen im Thermik-Board. Du steigst ja direkt voll ein.
:)

Grüße
Mario
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McLaut
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von McLaut »

Hallo zusammen,

so deutlich wie mein Vorredner hatte ich es mit Absicht eigentlich nicht formulieren wollen.
Ich denke aber nicht ganz so eng wie die Verbände und die Schulleiter. Ich verlasse mich da einfach auf die Gesetzestexte. Da ich viel mit der juristerei zu tun habe :D :D :D lese ich lieber den Gesetzestext und höre nicht auf irgendwelche Schulleiter. Ich denke selbst und lasse das nicht für mich tun. (Bitte niemand persönlich nehmen) ;-)
Fakt ist, dass die Vereine sich auf die großen Verbände stützen, da hier die Erfahrung gezeigt hat das es klappt. Nach dem Motto "Was der Bauer nicht kennt frisst er nicht".
Das ist deren gutes Recht.
Aber genau das hält mich davon ab in die Vereinsmeierei einzusteigen. Denn ich nenne das Verhalten einiger Vereine Nötigung.
Vieleicht mal drüber nachdenken.
Ich denke schon seit jahren darüber nach in einen großen Verband zu wechseln um auch in einen Verein gehen zu können. :shock: Lasse mich aber nicht nötigen ;-)

LG
michel
Ich flieg Mode 4....aber erinnert mich bitte dran.
Schütts mir übern Kopp...Isch kann net mehr...;-)
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mario
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von mario »

Moin Michel,

das wird hier noch ein ganz großer Thread...
McLaut hat geschrieben:Fakt ist, dass die Vereine sich auf die großen Verbände stützen, da hier die Erfahrung gezeigt hat das es klappt.
Genau dafür sind Dachorganisationen da. Welcher Vorstand will schon immer alle Gesetze, etc lesen und parat haben. Über die Mitgliedsbeiträge "leistet" sich der Verband einen Justiziar, der das dann im Auge behält und beratend tätig wird.
Der Deutsche Sportbund und der "Dachverband der organisierten Hallenhalmaspieler" macht nichts anderes.
McLaut hat geschrieben: Ich denke schon seit jahren darüber nach in einen großen Verband zu wechseln um auch in einen Verein gehen zu können. :shock: Lasse mich aber nicht nötigen ;-)
Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.
Du kannst Vereinsmitglied sein, ohne DMFV Mitglied zu sein.
Auch kannst du DMFV Mitglied sein, ohne einem Verein anzugehören.
Wie das beim DAeC aussieht weiß ich nicht.


Grüße
Mario
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mario
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von mario »

Hallo. Kleines Beispiel fernab von allem hier diskutierten Dingen.
Ein entfernter Anwohner hat uns am Modellflugplatz mal richtig Ärger gemacht.
Bis hin zu Polizei, Anzeige, Einschalten der Landesregierung, Naturschutzbehörde, etc. Das volle Programm.
Der DMFV hat mit seinen Gebietsbeauftragten (und den anderen Fachleuten im Hintergrund) die ganze Sache sehr professionell unterstützt.
Wir konnten den Platz behalten. Das war wirklich sehr auf der Kippe, obwohl sich die Sache nachher als haltlos herausgestellt hat.
Aber ich bin sicher. Wenn der DMFV nicht da gewesen wäre, würde dieser Flecken Land heute zur Erzeugung von Heu dienen.

Grüße
Mario
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McLaut
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von McLaut »

Mario, um Probleme zu lösen, welche mit irgendwelchen Naturschützern oder Anwohnern entstanden sind, kann man auch zu normalen Anwälten gehen. Dazu braucht man keinen Dachverband.
Spezialisten sind aber immer von Vorteil. Ich würde in Verkehrsrechtsangelegenheiten auch nicht zu einem Rechtsanwalt für Familienrecht gehen. :D
Sehe ich leider viel zu oft solche Fälle.... :evil: Da dreh ich immer durch wenn ich den RA´s erklären muss was die für Sch. machen und beantragen.

Insofern stimme ich zu Mario.
Aber halt nicht generell. ;-)


LG
Michel

P.S.
Finde ich total cool, dasss der Threat so gut besucht ist.... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Ich flieg Mode 4....aber erinnert mich bitte dran.
Schütts mir übern Kopp...Isch kann net mehr...;-)
hughes_d

Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von hughes_d »

Hallo Mario,

mit Paranoia hat das nicht viel zu tun.
McLaut hat geschrieben:
Ich denke selbst und lasse das nicht für mich tun. (Bitte niemand persönlich nehmen) ;-)
:thumbup: :thumbup: :thumbup:

Grüße
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mario
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von mario »

McLaut hat geschrieben:um Probleme zu lösen, welche mit irgendwelchen Naturschützern oder Anwohnern entstanden sind, kann man auch zu normalen Anwälten gehen. Dazu braucht man keinen Dachverband.
Spezialisten sind aber immer von Vorteil. Ich würde in Verkehrsrechtsangelegenheiten auch nicht zu einem Rechtsanwalt für Familienrecht gehen. :D
Hallo Michel.

Die Rechtsberatung und die Rechtsvertretung ist über den Mitgliedsbeitrag abgedeckt. Soweit ich weiß entstehen bei der "operativen" Verbandsarbeit für die Mitglieder und Mitgliedsvereine keine Kosten.
Der von mir geschilderte Fall hat uns jedenfalls außer Nerven und jeder Menge Arbeit nichts gekostet.
Ich bin ziemlich sicher, dass meine Rechtsschutzversicherung bei einer entsprechenden Anfrage die Kostenübernahme dankend von sich gewiesen hätte. Ich habe gar nicht erst gefragt :) Und der Kläger hat ja nicht mich beklagt sondern "alle".

@hughes_d:
Schon klar. Aber was willst du sagen? Ich verstehe deine Posts so, dass du mit den Verbänden und der Versicherung über diese Verbände nicht einverstanden bist.


Schönen Sonntag
Mario
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McLaut
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von McLaut »

Nein nein Mario...total falsch...Ich gehe mit deiner Auffassung total konform. Die Verbandsarbeit ist bestimmt gut. Ich verstehe auch die Vereine. Aber ich kann einige Aussagen von anderen die Fortbildungen durch Flugleiter genossen haben nicht verstehen.

Zitat Heu: "Jegliche Flugmodelle sind !!!nicht!!! über die private Haftpflicht versichert, auch wenn das da drin steht!"

Einfach total falsch die Aussage!!! :roll:

Die andere Aussage die ich leider grade auch nicht mehr finde war das die Anwaltskosten sehr hoch sind und trotz das man im Prozess gewonnen hat zu tragen sind. Auch total falsch...

Wer in einen Prozess geht und dann vor Gericht Recht zugesprochen bekommt trägt gar keine Kosten!!!! Die muss nämlich die verlierende Partei mitübernehmen. Das ist Basics im Prozessrecht.

Aber ich finde halt im allgemeinen die Diskussion klasse. Man sollte sich mit rechtlichen Aussagen aber etwas zurückhalt um nicht was falsches zu verbreiten.
Ich bin kein Spezialist im LuftVR daher werde ich mich hier auch nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Aber einfach mal was schreiben über angebliche Aussagen von Schulungen, das würde ich nicht machen. Denn Herr S. hat diese Aussage bestimmt nicht so getätigt, denn er weiß bestimmt von was er redet!!! :thumbup:

Aber nochmal. Jeder Verein kann das so handhaben wie er will. Nur kann es halt sein das er es sich zu einfach macht und dadurch verhindert das einige interessierte zu genau diesem Verein kommen und eben nicht beitreten wollen. :D
Generelle Aussagen in diese Richtung wie von Jan finde ich daher nicht so toll.

LG
Michel
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mario
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von mario »

Hmmm. Ich habe das Gefühl, wir beide kommen immer mehr auf eine gemeinsame Linie... :D

Grüße
Mario
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franz hintermann
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von franz hintermann »

hallo zusammen.
das problem ist doch anscheinend, das der flugleiter klar wissen will, ob derjenige, der fliegen will, versichert ist. zeige ich eine bestätigung von einer versicherung, die er kennt, ist alles klar. komm ich mit einer hausrat, bei der modelle mitversichert sind, muß er den ganzen vertrag studieren und ist dann, wie man an der ganzen diskussion sieht doch nicht sicher.
also bräuchte der unbehanntversicherte eine klare bestätigung der versicherung(beitrag auch bezahlt usw). dann wird er keine probleme haben, oder?
franz
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Nobby_segelflieger
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von Nobby_segelflieger »

Servus Leute

Generell ist es einfach so das die Vereine eine PHV nicht akzeptieren da sie nicht nachvollziehen können ob der Gast oder Pilot überhaupt versichert ist. Ein Schreiben einer Versicherung das vielleicht schon ein halbes Jahr alt ist kann schon nicht mehr gültig sein, da der jenige schon nicht mehr bei der Versicherung versichert ist.
Deshalb akzeptieren sie nur Versicherungen der Namhaften Organisationen. Sie haben sich auf uns Modellflieger spezialisiert, davon kann man meiner Erfahrung nach bei den PHV - Versicherern nicht ausgehen.
Ich persönlich habe schon die Erfahrung gemacht. !!!!!!
Wie schon von Moritz geschrieben bin ich als Flugleiter dazu angehalten nur die Namhaften Versicherer zu akzeptieren.

Ich klinke mich hier jetzt aus, es führt zu nichts aus meiner Sicht.

Servus
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Grüße Nobby
thomas d.

Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von thomas d. »

Hallöle auch.

@ Franz: Du hast den Nagel genau auf den Kopf getroffen!

Da unser Verein auch unter dem Dachverband DMFV organisiert ist,
hatte ich ebenfalls das Vergnügen, an der oben schon erwähnten Flugleiterschulung teilzunehmen.

Es ist keineswegs so, daß dort gepredigt wird, daß nur DmfV Versicherung (wenn mich jetzt nicht alles täuscht haben die das über den Gerling-Konzern abgewickelt..) oder Daec-Versicherungen gültig sind!

Hier hab ich jedoch auch durch die ausgehändigte Karte, welche mir ein Gastflieger am Platz vorzeigt (vorzeigen muß, bevor er eigenständig auf dem Platz fliegen darf..)die Gewissheit, daß er die benötigten Versicherungen besitzt.

Kommt nun ein Gast, der mir seine Versicherungsunterlagen von der Gesellschaft XY zeigt, kann ich dies als einfacher Flugleiter am Platz nicht erkennen, ob der Fluggast ausreichend versichert ist.
Es gibt bestimmt noch ein oder 2 andere Gesellschaften, welche den Modellflug bestimmt ausreichend mitversichern, was für das Wildfliegen bestimmt ausreichend ist, doch kann ich die Kollegen auch aus anderen Vereinen verstehen,
wenn Sie Ihre Genehmigung zum Fliegen am Platz nicht geben, wenn nicht auf einfache Art nachgewiesen werden kann, daß der Gast richtig versichert ist!
(-> siehe Beitrag Nobby, der war jetzt schneller! ;-) )

Mal andersrum: Glaube ich der Aussage des Piloten, daß dies schon paßt, lasse Ihn auf dem Platz fliegen und es passiert was.
Nun stellt sich heraus, daß hier nur "Spielzeug" (dafür gibt es auch eine genaue Definition in den Gesetzestexten, aber sorry, das muß wer anders erklären, ich bin kein Versicherungsfachmann!!) versichert ist, was dann?
Ich habe Ihm erlaubt zu fliegen, obwohl in der Aufstiegserlaubnis steht, daß eine Versicherung vorhanden sein muß!!!

Ergo - kann mir der Pilot einwandfrei und für mich verständlich nachweisen, daß er umfassend für den betriebenen Modellflug versichert ist (Nachweispflicht..)
- kein Problem, dann darf er fliegen,
kann er das jedoch nicht, oder er kommt mit einem Versicherungsunterlagenhefter, für welchen man ein Anwaltsstudium braucht um zu verstehen, was da überhaupt drin steht,
sorry, dann darf er an der "Leine" fliegen, da ist er dann mit dem versicherten Mitglied am Lehrer-Schülersender versichert,
ansonst bleibt er am Boden.

Zu Herrn Sonnenschein: Natürlich empfiehlt er das Produkt, welches der DmfV (sein Brötchengeber) zusammen mit Gerling für den Modellflug erarbeitet haben,
er ist auch mit allen anderen Versicherungen einverstanden, warnt aber davor, daß man sich vorher genauestens informieren muß, was versichert ist!

Über die anderen Angebote der Rechtsabteilung im DmfV will ich hier gar ned schreiben, denn zum Glück haben wir die seit der Genehmigung der Aufstiegserlaubnis in unserem neuen Verein noch nicht in Anspruch nehmen müssen.

Doch ich bezweifel stark, daß wenn ich selber nur angelesenes Wissen habe, mich um alles selber kümmern muß und mir dann noch die geeigneten Anwälte organisieren muß, daß ich dann annähernd so gute Chancen bei der Lösung eines Falles habe, als wenn ein kompetentes Team, welches sich für einen so großen Verband mit nichts anderem beschäftigt, mir den Rücken stärkt.

So viel mein Senf dazu.

Ich hoff, Euch tränen nach dem Text jetzt nicht die Augen! :D

Gruß an Alle, da Thomas ..
Zuletzt geändert von thomas d. am So 7. Apr 2013, 17:30, insgesamt 1-mal geändert.
heu20

Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von heu20 »

Jupp. Ausklinken ist ne gute idee ;-) ich vertrau lieber auf die aussage des verbandsjustiziar als auf versicherungsmakler und werd weiterhin nur die speziellen modellflugversicherungen akzeptieren.

Muss halt jeder fuer sich selber wissen was er akzeptiert sofern nicht in der flugplatzordnung/aufstiegsgenehmigung geregelt.

Mfg jan
franz hintermann
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von franz hintermann »

jetzt habe ich doch noch eine frage.
ist der flugleiter nicht versichert? wäre doch kein zustand. der kann doch fehler machen.
franz
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McLaut
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von McLaut »

Nur noch mal zum besseren Verständnis für mich!!! :?: :?: :?:

Die großen Verbände geben jedem Mitglied jährlich eine neue Versichertenkarte heraus. Diese lässt erkennen ob versichert oder nicht...???
Und das kontrolliert ihr jedesmal wenn eure Mitglieder am Jahresanfang bei euch fliegen wollen.

Hat er dann keine Karte muss er unten bleiben.

Kommt ein Gastflieger mit dieser Karte ist das ok. Er bezahlt den Gastbeitrag und darf dann fliegen.

Kommt einer mit einer anderen Versicherung und hat einen gültigen Versicherungsnachweis und einen Nachweis über dies Modellflugklausel, dann darf er trotz dessen nicht...???

OK...????

LG
Michel
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Moritz
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von Moritz »

Hallo Franz,

in wie weit der Flugleiter versichert ist, hängt von ihm persönlich und dem Verein ab.
Ist der Verein Mitglied beim DMFV, dann sind die durch den Verein eingesetzten Flugleiter versichert. Genaueres hierzu kannst Du auf den Seiten des DMFV nachlesen.
Aber vorsätzlich sollte man wohl nicht handeln.

Welche Versicherung man genau für den Betrieb eines Modellflugzeugs benötigt regelt dasLuftVG §43 Absatz 2. Leider wird dort keine Abgrenzung zwischen Spielzeug (in der Privaten-Haftpflicht ohne Erweiterung beinhaltet) und einem Modellflugzeug (seit 2005 (???) nicht mehr in der PHV enthalten) unterschieden.

Hallo Michel,
ja, ich kontrolliere jedes Jahr die Versicherung aller Mitglieder. Bei denen, die über den Verein beim DMFV gemeldet sind, geht das ganz schnell. Bei den anderen lass ich mir vor dem ersten Fliegen einen Nachweis zeigen. Dieser Nachweis kann von jeder Versicherung sein. Es muss nur ausdrücklich der Modellflug bis 25 kg ausgewiesen sein. Also dürftest Du (Privat-Haftpflicht bei der LVM mit Erweiterung Modellflug) bei uns fliegen.
Bei uns im Verein hat auch einer eine Versicherung bei der Allianz. Das Problem hierbei ist halt nur, dass es nicht zwingend eine Jahres-Versicherung ist und er somit jederzeit die Versicherung beendet haben kann. Aus diesem Grund finde ich die Versicherungen vom DMFV, ... einfacher zu handhaben.

Viele Grüße,
Moritz
thomas d.

Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von thomas d. »

Servus Moritz,

schön, daß Du das so kurz beschreiben kannst! :thumbup:
Dem ist nix hinzuzufügen!

Bei uns sind ebenfalls die Meisten über den Verein im DmfV versichert, einer bei einem anderen Verband.
Und ja, ist ein Mitglied nicht versichert, bleibt das Modell auf dem Platz am Boden!
einen gültigen Versicherungsnachweis und einen Nachweis über dies Modellflugklausel
Hat Moritz auch schon gut erklärt!

Alles Weitere find ich jetzt auch als Haarspalterei, ich glaube es ist hier soweit alles ganz gut beschrieben.

Gruß, da Thomas ..
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Alt-F4
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von Alt-F4 »

Moin,

jetzt möchte ich auch gerne noch ein paar Haare spalten:
McLaut hat geschrieben:Die großen Verbände geben jedem Mitglied jährlich eine neue Versichertenkarte heraus. Diese lässt erkennen ob versichert oder nicht...
Das aber auch nur theoretisch. Die Ausweiskarte, die ich jährlich vom DMFV zugeschickt bekomme, bestätigt nur, dass ich Mitglied bin und eine Versicherung abgeschlossen habe.

Ob der Beitrag für Mitgliedschaft und Versicherung auch bezahlt ist steht da nicht drauf. :twisted:

:)
Gruß Ulli

... einfach öfter mal 'Alt-F4' drücken ...

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