Hallöle auch.
@ Franz: Du hast den Nagel genau auf den Kopf getroffen!
Da unser Verein auch unter dem Dachverband DMFV organisiert ist,
hatte ich ebenfalls das Vergnügen, an der oben schon erwähnten Flugleiterschulung teilzunehmen.
Es ist keineswegs so, daß dort gepredigt wird, daß nur DmfV Versicherung (wenn mich jetzt nicht alles täuscht haben die das über den Gerling-Konzern abgewickelt..) oder Daec-Versicherungen gültig sind!
Hier hab ich jedoch auch durch die ausgehändigte Karte, welche mir ein Gastflieger am Platz vorzeigt (vorzeigen muß, bevor er eigenständig auf dem Platz fliegen darf..)die Gewissheit, daß er die benötigten Versicherungen besitzt.
Kommt nun ein Gast, der mir seine Versicherungsunterlagen von der Gesellschaft XY zeigt, kann ich dies als einfacher Flugleiter am Platz nicht erkennen, ob der Fluggast ausreichend versichert ist.
Es gibt bestimmt noch ein oder 2 andere Gesellschaften, welche den Modellflug bestimmt ausreichend mitversichern, was für das Wildfliegen bestimmt ausreichend ist, doch kann ich die Kollegen auch aus anderen Vereinen verstehen,
wenn Sie Ihre Genehmigung zum Fliegen am Platz nicht geben, wenn nicht auf einfache Art nachgewiesen werden kann, daß der Gast richtig versichert ist!
(-> siehe Beitrag Nobby, der war jetzt schneller!

)
Mal andersrum: Glaube ich der Aussage des Piloten, daß dies schon paßt, lasse Ihn auf dem Platz fliegen und es passiert was.
Nun stellt sich heraus, daß hier nur "Spielzeug" (dafür gibt es auch eine genaue Definition in den Gesetzestexten, aber sorry, das muß wer anders erklären, ich bin kein Versicherungsfachmann!!) versichert ist, was dann?
Ich habe Ihm erlaubt zu fliegen, obwohl in der Aufstiegserlaubnis steht, daß eine Versicherung vorhanden sein muß!!!
Ergo - kann mir der Pilot einwandfrei und für mich verständlich nachweisen, daß er umfassend für den betriebenen Modellflug versichert ist (Nachweispflicht..)
- kein Problem, dann darf er fliegen,
kann er das jedoch nicht, oder er kommt mit einem Versicherungsunterlagenhefter, für welchen man ein Anwaltsstudium braucht um zu verstehen, was da überhaupt drin steht,
sorry, dann darf er an der "Leine" fliegen, da ist er dann mit dem versicherten Mitglied am Lehrer-Schülersender versichert,
ansonst bleibt er am Boden.
Zu Herrn Sonnenschein: Natürlich empfiehlt er das Produkt, welches der DmfV (sein Brötchengeber) zusammen mit Gerling für den Modellflug erarbeitet haben,
er ist auch mit allen anderen Versicherungen einverstanden, warnt aber davor, daß man sich vorher genauestens informieren muß, was versichert ist!
Über die anderen Angebote der Rechtsabteilung im DmfV will ich hier gar ned schreiben, denn zum Glück haben wir die seit der Genehmigung der Aufstiegserlaubnis in unserem neuen Verein noch nicht in Anspruch nehmen müssen.
Doch ich bezweifel stark, daß wenn ich selber nur angelesenes Wissen habe, mich um alles selber kümmern muß und mir dann noch die geeigneten Anwälte organisieren muß, daß ich dann annähernd so gute Chancen bei der Lösung eines Falles habe, als wenn ein kompetentes Team, welches sich für einen so großen Verband mit nichts anderem beschäftigt, mir den Rücken stärkt.
So viel mein Senf dazu.
Ich hoff, Euch tränen nach dem Text jetzt nicht die Augen!
Gruß an Alle, da Thomas ..