Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

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McLaut
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Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von McLaut »

Hallo liebe Modellbau- und Fliegerfreunde,

ich möchte euch, nur weil es sehr schnell wieder in Vergessenheit geraten ist, nochmal an das schreckliche Unglück vom vergangenen Jahr erinnern, bei welchem einer unserer Modellbaufreunde umgekommen ist. Ich kannte ihn nicht persönlich und möchte es auch nicht vertiefen. Aber in letzter Zeit habe ich Dinge mitbekommen, die mich zum nachdenken gebracht haben.
Ich möchte nicht Moralapostel sein und auch niemanden anschwärzen. Das ist nicht meine Art. Aber ich möchte hier und jetzt einfach mal darauf hinweisen das das LuftVG sich seit 2005 wesentlich geändert hat.
Fliegen ohne Versicherungsschutz ist auch für Modelle unter 5 kg ein versicherungstechnisches Problem und sollte nicht unterschätzt werden wenn mal tatsächlich was passiert.
Ich denke da an so Geschichten wie mit einer EGE in eine Wohnwagenwand rauschen... :D :D :D (Insider Stefan!!!Gell) :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: Nein, im Ernst. Das war kein Ding und der schaden wurde mit Endfest wieder behoben... ;-) Aber es geht auch schlimmer.
Erst neulich bin ich mit einem Freund am Hang gestanden und einfach nur mit der ElWoMS ein wenig hin und her geflogen. Genau auf unserer Höhe kam eine Böe und hätte, wenn mein Freund nicht schnell den Kopf runtergenommen hätte, vieleicht zum Unfall geführt. :shock: Sicherlich denken nun einige...wäre mir nicht passiert. Klar, hinterher hab ich mir auch gedacht, "warum so nah"? Hinterher isses aber meist zu spät.

Als wir dann bei einem Bier über die Sache gelacht haben und gewitzelt haben, sagte mir mein Freund, dass er nicht mal versichert sei.... :roll:
Da wurde ich still, denn ich bin warscheinlich der bessere Pilot von uns beiden und wenn er die Knüppel in der Hand gehalten hätte???... :shock:

Wen das Thema genauer interessiert der sollte mal die Ausführungen vom Kollegen Eckart Müller ( Ja, hab mir das Einverständnis von ihm geholt )dazu lesen. Zumindest überfliegen ist sehr hilfreich und genauso wichtig wie eine Holmauslegung oder das richtige Ablängen einer Anlenkung... :thumbup:

http://www.rc-network.de/magazin/artike ... 01-00.html

Ich möchte hier aber auch darauf hinweisen das ich weder bei DAeC noch beim DMFV oder beim DMO versichert bin.
Es tut auch eine gute Versicherungserweiterung eurer Haftpflicht. Kostet echt nicht die Welt.
Auch die Haltung einiger Vereine zu anderen Versicherungen kann ich nicht deuten. Meine Versicherung deckt jedenfalls mehr ab als jede der 3 oben genannten. Aber Vereinsrecht ist ein eigenes Thema. :D

Würde mich freuen wenn hier alle die auch fliegen gut versichert sind. Zumindest so gut wie ihr Können am Knüppel . Warscheinlich hab ich mich deswegen so gut versichert... :oops: :oops: :oops:
Dafür übrigens danke Guido...

LG und immer guten Flug
Michel
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mario
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von mario »

Hallo Michel,

bezüglich Versicherung ist es schwierig mit den erweiterten Privathaftpflichtversicherungen.
Bei uns am Modellflugplatz kommen schonmal Wildfremde vorbei. Meistens sind das Einsteiger mit dem ersten Flieger. Die können auch gerne mal eine Runde drehen, wenn jemand vom Club da ist.
Versicherung ist aber Pflicht laut Satzung und der Aufstiegsgenehmigung für den Flugplatz.

Jetzt kommt also ein Fremder an und verklickert dem oder den Verantwortlichen, dass das alles ja eigentlich und überhaupt vielleicht mindestens über die Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.
Keiner kann das am Flugplatz nachprüfen und damit ist der Versicherungsstatus unklar. Die Unterlagen hat der Fremde auch nicht unter dem Arm. Und falls doch. Wer soll am Flugplatz Versicherungsdeutsch aus der Police und den Geschäftsbedingungen mal eben lesen und korrekt verstehen und auslegen.
Deswegen haben wir für unseren Platz beschlossen, dass nur die drei großen Modellflugversicherer (DMFV, DAEC und DMO) anerkannt werden. Da weiß man, was man hat. :lol:
Praktischerweise machen die auch entsprechende Kärtchen, die dann der angehende Pilot meistens auch dabei hat.
Das hat für alle Seiten mehr Vorteile als Nachteile.

Aber du hast vollkommen recht.
Man soll und muss sich mit diesem Thema beschäftigen.


Grüße und allzeit unfallfreien Flug
Mario
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foobos

Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von foobos »

Hallo Michel,

Danke für den Hinweis - kann man garnicht oft genug sagen (auch wenn ich da selbst sehr spät einsichtig wurde...), dennoch Interessiert mich - da du in der Wiki-Ablage gepostet hast - ob das als Vorschlag zum Ausbau des Wikis gedacht ist. Falls ja, möchtest du einen Eintrag dafür Formulieren (gerne hier im Thread?) Dann würde ich das entsprechend in das Wiki übernehmen.
Bernd H

Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von Bernd H »

Dann erzähl uns mal welcher versicherer die Haftpflicht so erweitweitert... Ich will eigentlich weg von DAEC ich bin mit der Versicherug nicht unzufrieden...
aber der Verein den ich da noch unterstüzte ist mir "suspect" in seinen Strukturen und das nicht nur im Modellflugbereich!
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McLaut
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von McLaut »

Hallo Bernd,

ich bin bei der LVM versichert.

Guido war letztes Jahr beim Thermik-Board Treffen dabei und ist mit mir seit mehr als 10 Jahren befreundet und hat mir hier eine spezielle Privat Haftplicht Plus Versicherung angeboten.

Diese gilt für Flugmodelle bis 25 kg
und deckt personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden bis 10 Mio € ab.
Kosten hierfür halbjährlich 10,92 €

Gerne stelle ich einen Kontakt her wenn Interesse besteht. Aber soll hier nicht in einem Werbegespräch enden ;-)

@ mario
Ich habe meinen Nachweis immer im Rucksack dabei und der ist so einfach verständlich dass selbst ein Einzeller verstehen kann was da draufsteht. :D
Da stehen zwei Sätze drauf...

Sehr geehrter Herr D...,

bedingungsgemäß versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch Ihres Flugmodells.
Mitversichert sind Sie hierbei auch als Gastflieger auf anderen Plätzen.

Bisher hatte ich noch nie Probleme mit diesem Nachweis. Warum auch?

LG
Michel
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mario
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von mario »

Hi Michel,
da bist du bei den 1% Leuten, die das so machen.
Die anderen 99 % haben den Zettel vom Versicherer in dieser Form nicht (dabei). :thumbup:

Ich will dich nicht nerven. Aber guck mal nach, ob da auch Modelle mit Motor enthalten sind.
Ich habe schon ein paarmal gesehen, dass antriebslose Modelle versichert waren, aber angetrieben nicht.
Irgendwie ist das wohl manchmal noch historisch drin, damit der Filius versichert ist, wenn er Nachbars Autotür mit einem Wurfgleiter einbeult.


Hi Bernd,
beim DMFV kannst du dich auch versicher, wenn du nicht in einem Modellflugverein bist.
Habe ich zum Beispiel so gemacht. Das kostet jährlich irgendwas bei knapp 60 EUR inkl. Wildflugversicherung (außerhalb von zugelassenen Modellflugplätzen).
Und du bekommst die Zeitschrift 'Modellflieger' 6x im Jahr ins Haus. :)


Irgendwie hab ich den Eindruck, dass wir hier im Wiki Ablage ein bisschen falsch sind.
Ein Mod könnte mal nach Allgemein verschieben.
Das Thema finde ich interessant.
:)


Grüße
Mario
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mario
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von mario »

Bernd H hat geschrieben: aber der Verein den ich da noch unterstüzte ist mir "suspect" in seinen Strukturen und das nicht nur im Modellflugbereich!
Oder meintest du damit den DMFV?
Dann vergiss mein Geschreibsel...

Es bliebe noch der DMO. Quasi ein reiner Modellversicherer ohne den ganzen Kram drumherum.


Mario
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foobos

Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von foobos »

Da war Maxi jetzt schneller ;-) Ist verschoben.
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Nobby_segelflieger
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von Nobby_segelflieger »

Servus Michel

Da muss ich dem Mario Recht geben.

Ist da auch das Fliegen auf der grünen Wiese auch mitversichert ???? was ich irgendwie bezweifle.

Viele Versicherungen haben den Reinen Segelflug Versichert aber keinen Motorflug. Lese mal deine Police genau durch.

Es gibt da nicht umsonst die reinen Modellflugversicherungen.
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Grüße Nobby
Bernd H

Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von Bernd H »

Nur so als kleine Anmerkung... ist die jetzt übliche Versichrungspflicht für Modelle ans Luftrecht gebunden und muß auch Schäden im Luftraum abdecken bspw Ein treffen mit einem Manntragenden . Ich will mal zweifeln das die die Zusatzhaftpflicht das abdeckt. Was in einer Police nicht steht ist auch nicht Versichert!
Bei fahrzeugen und nicht gefesselten Luftfahrzeugen steig so ziemlich jede Haftpflicht versicherung aus.

Mit dem tun der Vereine speziell meine ich den Daec wer die speedszene ein wenig vefolgt.. und noch ein Paar andere Geschichten weiß was ich meine.
Ach ja die Zeitung... ich brauch se nicht.
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McLaut
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von McLaut »

Meine Versicherung redet hier von Flugmodellen. Dabei ist keinerlei Einschränkung bezüglich Motormodellen etc.
Um das aber genau zu klären habe ich Guido mal angeschrieben. Er wird mir morgen bestimmt antworten.

Einige kennen ihn evtl noch vom letztjährigen Treffen in Frankreich. ;-)

Aber mal im Ernst...warum sollte das eingeschränkt sein Nobby?

LG
Michel
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von mario »

Hallo Michel,

bei meiner normalen Privathaftpflichtversicherung steht auch explizit Flugmodelle drin.
Auf konkrete Nachfrage beim Versicherungsmann wurde dann relativiert. Fakt ist bei mir, dass "Flugmodelle" die kleinen Styropor Wurfgleiter vom Kiosk meint.
Eine spezielle Modellflugversicherung findet man meines Wissens auch nur als "echte" und auch so genannte Modellflughaftpflichtversicherung. Zum Beispiel Gerling bietet das auch als separates Produkt an. Oder halt alternativ über die bereits genannten Organisationen.


Grüße
Mario
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McLaut
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von McLaut »

Ich möchte hier explizip nochmal darauf hinweisen das der LVM Mensch (Guido Krifft) selbst seit jahren Modellflieger ist und das auch im Verein. Ich kenne ihn seit knapp 10-15 Jahren und glaube nicht das er mir eine Versicherung für Styro Wurfgleiter für 10,92€ pro Halbjahr verkauft...

Vieleicht hat Mario ja auch ein wenig übertrieben??? :D :D :D :twisted: :twisted: :twisted:

Aber warten wir die Antwort doch einfach mal ab...
Ich werde berichten. ;-)

LG
Michel
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von mario »

McLaut hat geschrieben:Vieleicht hat Mario ja auch ein wenig übertrieben??? :D :D :D :twisted: :twisted: :twisted:
Auf keinen Fall. So'n Schweinkram mach' ich nicht. :D

Ich sprach aber auch von meiner Versicherung. Das ist bei mir nicht die LVM. Kann ja sein, dass das da wirklich komplett anders ist.


Mario
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von McLaut »

Hallo zusammen.

Nach zwei Telefonaten, und 8 Mails, habe ich nun die Gewissheit ....ich bin versichert...

Ich habe mir die Zusatzklauseln zuschicken lassen und die komplette Police gelesen.
Es ist in keinster Weise eingeschränkt und laut den Angaben der Versicherung alles versichert was fliegt und keinen Raketenantrieb oder ein Ballon ist. :D
Wichtig ist letztlich nur zu wissen das diese Zusatzhaftpflicht nur deswegen so günstig ist, weil ich die normale Haftpflicht auch dort habe.
Alle Zweifler sind nun hoffentlich beruhigt und lassen mich weiterhin meine Flugzeuge fliegen. Ob am wilden Hang oder auch als Gastflieger. Wobei natürlich das letztere im Ermessen des jeweiligen Vereins steht.

Sei es wie es sei...ich finds gut. :thumbup:

LG
Michel
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Bernd H

Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von Bernd H »

:thumbup: Danke
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von mario »

Hi Michel,

freut mich, dass das geklärt ist.

Ein kleines aber. Wenn man das PDF genau ließt musst du jetzt alle Segler auf über 5kg aufbleien. Dann darfst du aber nicht mehr am Hang wild fliegen.
Da steht, dass Segler mindestens 5kg und maximal 25 kg haben müssen.

Vielleicht ist die Fachversicherung beim DMFV doch nicht so schlecht, da es diese Spitzfindigkeiten da nicht gibt.


Mein ja nur... :D
Mario
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von mario »

Hatte ich erwähnt, dass mein Vater jahrzehntelang in der Versicherungsbranche tätig war? Ich weiß in etwa, wie Versicherungen ticken.
Ich will hier niemanden ärgern, sondern vor späteren unliebsamen Überraschungen bewahren.

Mario
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McLaut
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von McLaut »

Hallo Mario,
wenn ich jetzt sarkastisch wäre, würde ich auf deine Vater-Sohn- Beziehung und den Versicherungskram eingehen :D ;-) (Nicht ernst nehmen)

Aber schade das du nicht meinen Rat befolgt hast und die LuftVO quergelesen hast. :shock:

Dann wüsstest du das hiernach nur Flugmodelle mit mehr als 5 kg nach der LuftVO einer Aufstiegserlaubnis bedürfen. Dies Klausel nutzt jede Versicherung und bietet für alle übrigen Fälle Zusatzversicherungen an, denn Flugmodelle unter 5 kg sind generell durch die allg. Haftpflicht schon bedingt abgesichert. :-)
Bedingt bedeutet natürlich wieder, dass dies eingeschränkt ist und nicht alle Schäden versichert sind. Daher die Zusatzversicherung oder in den anderen Fällen, die spezielle Versicherung bei den bekannten Modellflugversicherern.
Also, alle Schäden von Modellen unter 5 kg sind allgemein abgesichert. Alle von Modelleun über 5 kg durch die Zusatzversicherung. ;-) (Ergänzend)

LG
Michel
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von mario »

McLaut hat geschrieben: Dann wüsstest du das hiernach nur Flugmodelle mit mehr als 5 kg nach der LuftVO einer Aufstiegserlaubnis bedürfen. Dies Klausel nutzt jede Versicherung und bietet für alle übrigen Fälle Zusatzversicherungen an, denn Flugmodelle unter 5 kg sind generell durch die allg. Haftpflicht schon bedingt abgesichert. :-)
Bedingt bedeutet natürlich wieder, dass dies eingeschränkt ist und nicht alle Schäden versichert sind. Daher die Zusatzversicherung oder in den anderen Fällen, die spezielle Versicherung bei den bekannten Modellflugversicherern.
Also, alle Schäden von Modellen unter 5 kg sind allgemein abgesichert. Alle von Modelleun über 5 kg durch die Zusatzversicherung. ;-) (Ergänzend)
Hi Michel,

ich versuche zu erklären, dass genau der von dir beschriebene Fall im Schadensfall von der Privathaftpflichtversicherung anders ausgelegt wird.
Es mag sein, dass das bei der von dir genannten LVM nicht so ist. Aber man kann das leider nicht auf alle Gesellschaften verallgemeinern.
denn Flugmodelle unter 5 kg sind generell durch die allg. Haftpflicht schon bedingt abgesichert.
Genau hier ist der Fehler. Das war früher mal so. Heute nicht mehr.

Ich schreibe noch einmal meine These: Die normale Privathaftpflicht deckt Schäden durch ein "echtes" RC Modellflugzeug nicht ab. Jeder Modellflieger ist verpflichtet, sich eine entsprechende Versicherung zu beschaffen.
Ich will gar nicht mehr, aber auch nicht weniger sagen.

Wenn es auf Paragraphen rausläuft bildet LuftVZO §102 die Grundlage, auch für Modellflieger. Es geht hier letztlich gar nicht um die Luftverkehrsordnung, sondern im die Luftverkehrszulassungsordnung. Der Kram ist mir durchaus geläufig. :)

Michel, wie gesagt, ich will dich nicht missionieren. Wenn du dich bei deiner jetzigen Versicherung gut aufgehoben fühlst, gibt es keinen Grund zu wechseln.

Über meinen Vater könnte ich noch Geschichten erzählen. Auch im Kontext 'Versicherung'. Aber das lasse ich besser. :P


Grüße
Mario
Zuletzt geändert von mario am Sa 6. Apr 2013, 11:45, insgesamt 1-mal geändert.
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heu20

Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von heu20 »

So, Sachstand von der Flugleiterschulung vor knapp 2 Jahren:

Jegliche Flugmodelle sind !!!nicht!!! über die private Haftpflicht versichert, auch wenn das da drin steht!

Grund:
Im Kleingedruckten so ziemlich jeder Versicherung steht, dass Aktivitäten, Gegenstände etc, für die der Gesetzgeber eine gesonderte Versicherung vorschreibt, nicht mitversichert sind! Egal was vorher im Text steht!! Ein Flugmodell zählt als Luftfahrzeug (und nicht als Spielzeug oder so) und für diese ist eine gesonderte Versicherung durch den Gesetzgeber gefordert! Also auch ein 50g Minimodell etc. Egal ob Segler, Verbrenner oder Sonstwas!
Hatten in der Gegend den Fall auch vor kanpp 2 Jahren. Versicherungsfritze sagt ist abgedeckt. Er holt wegen Doppelbelegung einen anderen Flieger runter. Versichert war er dann im Schadensfall wegen eben dieser Ausschlussklausel nicht!!!!

Herr Sonnenschein hatte das Thema auf der Weiterbildung extra ausführlich dargelegt und daher gilt für mich:
Ein Flugmodell (bzw dessen Eigentümer) ist nur versichert, wenn eine spezielle Modellflugversicherung besteht!

Taucht also bei mir am Platz wer auf, der meint er sei über irgendeine andere Versicherung als eine expliziete Modellflugversicherung versichert, gibt es nur eine Entscheidung für mich (allein um mich als Flugleiter abzusichern): Mit so einer Versicherung fliegt der bei mir nicht! Punkt.

MfG Jan
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mario
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von mario »

Danke Jan. :thumbup:
Fühlte mich schon wie der einsame Rufer aus der Wüste.

Grüße
Mario
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ThomasF
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von ThomasF »

Hallo,

eigentlich will ich mich zu solchen Themen immer zurückhalten weil - keine Ahnung!
Aber ich habe das auch so verstanden wie Jan und Mario – und bin seit der Zeit lieber Überversichert.
Die Konsequenz ist halt: ich kann mir im Jahr ein halbes Servo weniger kaufen wegen vielleicht zuviel Versicherung! – finde ich aber Gut!

Also an alle Zweifler – seit im Zweifel lieber Überversichert als der Dumme!

Gruß
Thomas
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Moritz
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von Moritz »

Hallo zusammen,

bei uns im Modellflugverein gilt das gleiche wie bei Jan. Eine normale Haftpflicht-Versicherung wird nicht akzeptiert. Es muss eine ganz spezielle Modellflug-Versicherung sein.

Nach meinem Wissen (Quelle ist mir leider nicht mehr bekannt) ist nur Modellflug-Spielzeug durch eine normale Haftpflichtversicherung abgedeckt. Und als Abgrenzung habe ich noch eine "30-Meter-Reichweiten-Regel" im Kopf. Sprich alles was mit IR-Sendern fliegt ist Spielzeug und alles mit irgend einer anderen Funkverbindung ist kein Spielzeug mehr. Auch wenn es im Spielwaren oder Lebensmittel-Geschäft gekauft wurde.

Und aus diesem Grund diskutiere ich als Vorstand überhaupt nicht. Im Zweifelsfall ist nämlich dann erst einmal der Betreiber des Modellfluggeländes, also ich als Vertretungsberechtigter des Vereins, in der Haftung. Und darauf habe ich keine Lust.

Beim Wildfliegen wird das dann im Zweifelsfall ein netter Rechtsstreit. Dort kontrolliert nämlich im Normalfall niemand die Versicherung der anderen.


Viele Grüße,
Moritz

Ich habe noch eine Quelle gefunden: Link
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McLaut
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von McLaut »

Hallo Leute...

zuerst einmal finde ich es echt gut das das Thema hier eine gute Diskussion hervorruft. Finde ich gut. Gut finde ich auch das ihr "als Vorstand von einem Verein" euch dazu äußert.
Ist sehr interessant wie sehr ihr (zurecht) besorgt seit um die Interessen eurer Vereine.
Um die Sache für mich abzurunden möchte ich auf den Link von Moritz nochmal eingehen.

Zitat aus dem Link!!!

Versicherungspflicht für Modellpiloten


Dementsprechend gilt für alle Modellpiloten auch der Haftungsgrundsatz nach § 33 Abs. 1 LuftVG sowie die Versicherungspflicht nach § 43 Abs. 2 LuftVG. Diese Pflicht gilt – um es gleich klarzustellen – für sämtliche Flugmodelle, die unter freiem Himmel betrieben werden sollen, und zwar unabhängig vom Abfluggewicht. Sämtliche Ausnahmen, die früher noch für den Modellflug galten, wurden im Jahr 2005 gestrichen!

Die Versicherungssumme bestimmt sich nach § 102 Abs. 2 LuftVZO i.V.m. § 37 Abs. 1 lit. a) LuftVG und beträgt derzeit 750.000,- XDR*.

Zitat ENDE!!!

Hier steht nicht bei wem ich versichert sein muss!!!

Weiter wird gesagt:

Alle Modellflieger haben vor dem Start unter freiem Himmel eine besondere Haftpflichtversicherung abzuschließen, und zwar unabhängig vom Abfluggewicht des Modells.

Besonders ist hier nicht näher definiert...
Wenn ich diesen unbestimmten Rechtsbegriff definieren sollte würde ich dazu sagen
!!!Mehr als die üblich erforderliche Haftpflichtversicherung!!!
Das sollte reichen meine ich.

Was hier aber in meinen Augen nicht steht ist das eine Versicherung zu wählen ist die einen bestimmten Namen trägt oder die besonders oft gewählt wird.
Ehrlich gesagt finde ich daher eure Haltung gegenüber anderen Versicherungen...sagen wir....nicht ganz ok.
Ich hatte dazu schon mal weiter vorne was geschrieben. Erfahrungswerte sind ja ok, aber irgendwo ist halt nicht jede Versicherung gleich.
Hoffentlich passiert nie was, aber ich fühle mich wohl bei meiner Versicherung. Bei den bisherigen Vereinen wo ich Gastflieger war gab es nie Probleme. Hoffe das bleibt so.
Ich will ja schließlich nur eins, Spass haben und fliegen.

LG
Michel
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von McLaut »

Kurze Ergänzung!!!

Und das finde ich sehr OK!!!!

http://recht.dmfv.aero/allgemein/safety-first/

Und genau dieses Zusatzdokument habe ich immer dabei!!! ;-)

LG
Michel
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heu20

Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von heu20 »

Geht hier nicht um eine haltung gegenueber versicherungen sondern schlicht um das was der gesetzgeber fordert! Und das ist eine spezielle versicherung fuer luftfahrzeuge. Egal wie gesteuert oder drinnen oder draussen oder wie schwer.

Zudem verkaufen viele versicherungen lieber ihre (dann nichtmal zahlende) versicherung als einem zu sagen dass sue diesen speziellen falp nicht abdecken wegen vorher schon erwaehnter ausschlussklausel.

Als vorstand oder flugleiter wuerde ich mich auch nur auf eine rechtlich wasserdichte versicherung verlassen und keine aussagen von versicherten oder maklern! Geht um meine verantwortung und ggf haftung. Und da lass ich keine aussagen von wegen ist mitversichert zu sondern nur die entsprechenden nachweise der verbaende. So bin ich auf der sicheren seite. Und nur darum geht es mir...

Mfg jan
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von Nobby_segelflieger »

Servus Michel

Ich möchte dir jetzt deine PHV nicht schlechtreden. Keinesfalls, wünsche dir aber auch nicht den Fall der Fälle. Niemals.....

Ist ja recht und schön wenn du dich bei deiner PHV gut aufgehoben fühlst, wie aber Moritz schon schreibt, haben die Vereine eben ihre Vorgaben, die eventuell auch schon in der Aufstiegserlaubniss vorgeschrieben sind, möchte mich da aber nicht festlegen diesbezüglich.
Ich habe damals auch mit einer Bestätigung meiner PHV wieder angefangen zu fliegen, bin aber bald an die grenzen meiner PHV gestossen, dies war die/der Ausschluss von Antrieben jeglicher Art. Da fängt die Misere schon an. Auch von Vereinsseite her bestand auch Druck auf eine Versicherung Seitens des DMFV.

Das andere ist; beim DMFV habe ich noch einen Rechtsbeistand der mich im Falle eines Geschehnisses gegenüber den Geschädigten, Anspruchsberechtigten, vertritt. Unendgeldlich !!!!!! Auch anderweitige Unterstützung gibt es meist Kostenlos, wie Jugenförderung usw.

Herr Sonnenschein vom DMFV ist ein Spezialist auf seinem Gebiet. Er hatte uns vor 3 Jahren bei einer Flugleiterschulung von Diversen Fällen berichtet, unter anderem auch einem, bei dem auch jemand bei einer PHV versichert war und sich die Versicherung letztendlich elegant aus der Afäre gezogen hatte, von wegen "grob fahrläsig gehandelt." Letztendlich aber doch( nach langem Rechtsstreit) für den Schaden aufkommen musste. Der Versicherte musste sogar die eigenen Anwaltskosten übernehmen. :roll: :roll: :roll: :roll:

Der besagte Pilot machte das einzig richtige und schoss eine Versicherung beim DMFV ab. Sicher gibt es noch andere Modellflugversicherungen ausser dem DMFV. Möcht da keine Werbung dafür machen auch bekomme ich keine Provsion dafür.

Für einen solchen Service bezahle ich gerne einem Beitrag, bei mir sind es 60;-€uro mit unbegrenzter Deckungssumme, Weltweit !!!!!! aber wirklich Weltweit und auf der grünen Wiese.

Wie das bei einer PHV aussieht kann ich nicht beurteilen.

Wünsche dir, das niemals nicht der fall der Fälle eintritt.

LG Nobby
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Grüße Nobby
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von mario »

Nobby_segelflieger hat geschrieben:wie aber Moritz schon schreibt, haben die Vereine eben ihre Vorgaben, die eventuell auch schon in der Aufstiegserlaubniss vorgeschrieben sind, möchte mich da aber nicht festlegen diesbezüglich.
Hallo. Genau so ist das. Bei "meinem" Modellflugplatz ist das Thema Versicherungspflicht ganz unmissverständlich in der Aufstiegsgenehmigung geregelt. Dadurch auch in der Flugordnung.
Das ist so knallhart formuliert, dass es gar keinen Interpretationsspielraum gibt.
Und es handelt sich hier noch nicht einmal um einen "e.V.". Da wäre es sicher noch schärfer formuliert worden.

Grüße und allzeit unfallfreien Flugspass
Mario
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Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Beitrag von Moritz »

Hallo Michel,

bei uns im Verein wird keine spezielle Versicherung gefordert. Es muss nur eindeutig hervorgehen, dass sie einer "Halterhaftpflicht-Versicherung für den Betrieb von Flugmodellen bis zu 25 Kilogramm Gesamt-Abfluggewicht" entspricht.

Der Nachweis ist halt meist mit den bekannten Modellflug-Versicherungen einfacher als mit einer erweiterten Privat-Haftpflicht-Versicherung. Im Zweifelsfall werde ich sie daher eher nicht akzeptieren. Einfach wegen meiner eigenen Unsicherheit. Aber ansonsten ist es natürlich kein Problem. Die Versicherungsgesellschaft wird werder durch das LuftVG, die Aufstiegsgenehmigung noch durch den DMFV (unser Verein ist Mitglied im DMFV) vorgeschrieben.

Weiter muss bei einer "normalen" Privat-Haftpflicht-Versicherung darauf geachtet werden, dass diese aktuell auch wirklich noch besteht und nicht bereits schon gekündigt wurde. Die DMFV-Mitgliedschaft / Versicherung ist eine Jahres-Mitgliedschaft und muss somit nur einmal pro Jahr kontrolliert werden und nicht an jedem Flugtag.

Bei uns im Verein versuchen wir deswegen alle Mitglieder über den Verein beim DMFV anzumelden. Das macht es der Vorstandschaft natürlich einfacher. Zwingen in den DMFV einzutreten tun wir niemanden.

Um den Verein abzusichern bekommen alle, die nicht über den Verein versichert sind, zu Beginn des Jahres ein offizielles Flugverbot, bis sie die Versicherung nachgewisen haben. Leider ist es auch schon vorgekommen, dass einige Mitglieder die Versicherung gekündigt haben. Dies ist dann bei der jährlichen Kontrolle der Versicherung aufgefallen. Aus diesem Grund bin ich über jedes Mitglied froh, dass über den Verein beim DMFV angemeldet ist. Für diese Leute legt der Verein den DMFV-Beitrag aus und bei diesen Leuten sind wir uns dann absolut sicher, dass sie versichert sind.

Aufgrund des Flubverbots zu Beginn des Jahres bin ich zwar schon öfters wüst beschimpft worden, aber es ist zum Schutz aller anderen Mitglieder sehr wichtig. Und nachdem ich mit diesen Leuten dann ein sehr intensives Gespräch geführt habe, ist es inzwischen für fast alle zu einer Selbstverständlichkeit geworden mit Beginn des Jahres die Versicherung unaufgefordert nachzuweisen. Das finde ich prima und so kann man dann auch wieder stressfrei Spaß zusammen haben.

Viele Grüße,
Moritz
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