Re: Modellbau und LuftVG (Luftverkehrsgesetz)
Verfasst: So 7. Apr 2013, 01:43
Hallo,
Ich hätte aber auch Zweifel wenn ein Justizar, einer Verbandsversicherung, mir was verkaufen will.
Interessant ist der tatsächliche Gesetzestext und nicht Hörensagen von Flugleiterschulungen einer Versicherung.
Grüße
Warum schränkt Herr Sonnenschen seine, dann so ausführliche Darlegung auf der Homepage seiner Versicherung, dessen Justiziar er ist, einheu20 hat geschrieben:
Herr Sonnenschein hatte das Thema auf der Weiterbildung extra ausführlich dargelegt und daher gilt für mich:
Ein Flugmodell (bzw dessen Eigentümer) ist nur versichert, wenn eine spezielle Modellflugversicherung besteht!
heu20 hat geschrieben: Als vorstand oder flugleiter wuerde ich mich auch nur auf eine rechtlich wasserdichte versicherung verlassen und keine aussagen von versicherten oder maklern!
Mfg jan
Ich hätte aber auch Zweifel wenn ein Justizar, einer Verbandsversicherung, mir was verkaufen will.
Interessant ist der tatsächliche Gesetzestext und nicht Hörensagen von Flugleiterschulungen einer Versicherung.
Grüße