http://www.vgh.bayern.de/VGRegensburg/d ... 00677u.pdf
Kurzum: Weil der Betroffene Pilot wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde, hat ihm das Luftamt die Tauglichkeit zum Fliegen aberkannt - Wogegen der Betroffene erfolglos Klagte. Auszug aus der Begründung des VG:
Die Schlussfolgerung die ich daraus zieh: Steuerhinterzieher = TerroristDie materiellen Anforderungen für die Feststellung der luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit ergeben sich aus § 7 Luftsicherheitsgesetz –LuftSiG–. Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15.07.2004 (GÖV 2005, 118 ff) ausgeführt hat, ist zuverlässig im Sinne des § 29 d LuftVG (der inhaltsgleichen Vorgängernorm des § 7 LuftSiG), nur, wer die Gewähr dafür bietet, die ihm obliegenden Pflichten zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen und Sabotageakten jederzeit in vollem Umfang zu erfüllen.